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Unter welcher Lizenz steht pSys?

Begonnen von k00ni, 19. März 2008, 11:04:05

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k00ni

Ich habe letztens http://de.wikipedia.org/wiki/LGPL\" rel=\"external nofollow\">gelesen, dass Software automatisch eine LGPL-kompatible Lizenz haben muss, wenn sie fremde Software direkt ins System einbindet, welche unter der LGPL steht.
Genauer formuliert: (wikipedia, 3. Absatz)
Soll die unter der LGPL lizenzierte Software dagegen fest in ein anderes Programm eingebunden werden, muss auch das andere Programm unter der LGPL bzw. einer kompatiblen Lizenz stehen.[/quote]
Andererseits ist auch davon die Rede, dass fremde Bibliotheken \"gelinkt\" bzw. eingebunden werden können, ohne dass diese Restriktion auftritt:
Im Gegensatz zur GPL dürfen alle Programme, welche die LGPL-lizenzierte Software nur extern benutzen, zum Beispiel als DLL-Dateien, ihre eigene Lizenz behalten. Damit eignet sich die LGPL besonders als Lizenz für Bibliotheken, deren Benutzung man auch Programmierern proprietärer Programme erlauben will.[/quote]
Was ist nun mit Smarty oder der PCL-Zip-Lib? Bei Smarty würde ich sagen greift die erste Sache mit der LGPL-kompatiblen Lizenz. Das komplette pSys ist nun auf einer Smarty-Klasse aufgebaut und erweitert diese noch. Somit würde ich sagen, dass hier automatisch pSys unter eine LGPL-kompatible-Lizenz fällt.
Da die PCL-Zip-Lib nur direkt als Klasse an einer Stelle eingebunden wird, ohne Erweiterung etc., denke ich dass hier die oben genannte zweite Klausel greift.
Meine Frage ist nun die: Betrifft die Regelung der LGPL-kompatiblen Lizenz die Lizenz von pSys?
In dem Lizenztext von pSys steht dazu noch folgendes:
Diese Software ist urheberrechtlich geschützt. Eine Weiterverbreitung in nicht kompilierter oder kompilierter Form ist nicht gestattet. Änderungen an der Software zur Anpassungen an eigene Anforderungen sind erlaubt, dürfen jedoch in keiner Weise weiterverbreitet werden.[/quote]
Dies würde ja der LGPL widersprechen, welche dies ja ausdrücklich fordert:
Dabei sind die Freiheiten, die Software für einen beliebigen Zweck zu nutzen, die Software vervielfältigen und weitergeben zu dürfen, die Software nach eigenen Bedürfnissen zu ändern und die geänderten Versionen weiterzugeben, gemeint. Veränderte Versionen müssen dabei ebenfalls unter der LGPL (oder wahlweise der GPL) lizenziert werden.[/quote]
 
Grüße

Powie

Das komplette pSys ist nun auf einer Smarty-Klasse aufgebaut und erweitert diese noch. Somit würde ich sagen, dass hier automatisch pSys unter eine LGPL-kompatible-Lizenz fällt.[/quote]
.. nur weil ich eine Ableitung der Klasse mache, verändere ich diese ja noch lange nicht.
Ich sehe das gelassen, wir benutzen diese Module unverändert, im Prinzip in \"gelinkter\" Art und Weise, wie es auch Joomla und andere tun  die unter der GPL arbeiten.

k00ni

Aber du bindest sie ja direkt ins System ein und pSys ist somit ohne Smarty nicht mehr lauffähig. Per Definition ist das für mich \"fest\" eingebunden.
im Prinzip in \"gelinkter\" Art und Weise, wie es auch Joomla und andere tun die unter der GPL arbeiten.[/quote]
Fremdbibliotheken fallen nicht unter diese Restriktion, dass stimmt. Nur ist es für mich noch etwas undurchsichtig, wie man die Smartyeinbindung hier sieht.
 
Grüße

Powie

Das ist doch jetzt aber absoluter Blödsinn, wenn ich eine LIB / DLL / was auch immer einbinde weil ich sie brauche, dann läuft das System nicht mehr ohne.
Egal welches...... Das macht aus meiner Sicht keinen Unterschied...............

k00ni

Formuliere ich es mal anders: Mich hat folgendes in dem Text von wikipedia gestört:
Soll die unter der LGPL lizenzierte Software dagegen fest in ein anderes Programm eingebunden werden, muss auch das andere Programm unter der LGPL bzw. einer kompatiblen Lizenz stehen.[/quote]
Wie definiert man das? Ich denke, dass damit Teile gemeint sind, die so im System verankert sind, dass dieses stellenweise oder gar komplett davon abhängt. Dies wäre bei der PCL-Zip-Lib nicht der Fall, da sie nur an einem einzigen Punkt eingebunden wird. Die Art der Einbindung von ihr ist gleich der von Smarty: beides wird als Klasse eingebunden.
Nur sind das Bibliotheken laut Definition oder Werke? Man kann sich jetzt über beide Deutungen streiten, aber ich denke, dass Smarty hier doch eine Bibliothek darstellt.
Nach langem Lesen der http://www.gnu.de/documents/lgpl.de.html\" rel=\"external nofollow\">LGPL-Übersetzung ins Deutsche habe ich mal eben in der Smarty-FAQ geblättern und folgendes gefunden:
Q: Can I create a proprietary software, and sell it with Smarty?
A: Yes, you can. Smarty is licensed under the LGPL and distributing an unmodified smarty source as part of a commercial product is just fine. Be sure it contains all the LGPL license files, copyright notices, etc. Also anywhere you mention copyrights on your own source code, you should also mention copyrights of third party software such as Smarty.
[/quote]
Damit dürfte geklärt sein, dass man bei unveränderter Einbindung von Smarty seine eigene Lizenz nutzen kann.

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