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Links Downloads Internetrecht???

Begonnen von bettmänn, 01. Juli 2003, 17:56:43

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bettmänn

hey, ich habe da mal ne frage:
kennt sich jemand mit dem INTERNETRECHT aus, im spieziellen mit links und downloads?
oder kennt jemand gute links zu diesem thema?
mein problem: darf ich einfach so links hauptsächlich downloads kopieren und bei mir auf der seite zur verfügung stellen? wie wird das hier bei pscript.de gemacht mit den downloads? heute ist ja erst wieder ein download dazu gekommen! wird da mit dem autor in kontakt getreten? oder wird da einfach so verlinkt?
wie sieht denn dann mit strafen aus?
danke

Fehler sind beabsichtig und dienen zur Belustigung!!!




Bettmänn


Motto: Ich weiß nicht alles, aber ich weiß wo ich suchen muss!


arbitrio

Grundsätzlich darf man nix zum Download anbieten, was einem nichts selbst gehört oder Open Source oder Freeware ist.
Bei allen anderen Dingen heißt\\\'s Rücksprache mit dem Autor!
[edit]Bei Free- / Shareware: Siehe Lizens[/edit]

Unser Glück war immer da


Immer da, wo wir nicht waren


Holen wir\'s uns zurück


Und mehr davon, Stück für Stück




Geht ein Traum in Flammen auf


Such dir einen neuen aus


Der Rest verschwindet von allein


Dies ist ein Aufruf zum glücklich sein


mahe

www.online-recht.de /uploads/emoticons/icon_e_wink.gif.3167d127940f44558fbf1ccd9b6d60a9.gif\" alt=\";-)\" />
[edit]Die DLs die hier keine PScripte sind und von anderen Seiten sind werden von den Leuten selbst eingetragen /uploads/emoticons/icon_e_wink.gif.3167d127940f44558fbf1ccd9b6d60a9.gif\" alt=\";-)\" />[/edit]

http://blog.mahe.at\" rel=\"external nofollow\">http://blog.mahe.at/wp-content/uploads/2007/06/88x31_1.jpg\" alt=\"88x31_1.jpg\">


Ja, diese Signatur dient zur Werbung!


Und dass ich meine Posts wiederfinde ...


bettmänn

na wie ist es denn bei freeware? kann ich da einfach so verlinken?
Grundsätzlich darf man nix zum Download anbieten, was einem nichts selbst gehört oder Open Source oder Freeware ist. [/quote]

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Bettmänn


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bettmänn

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Bettmänn


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Ich handhabe das so, daß ich mir eine schriftliche Erlaubnis hole!

mahe

Sollte man prinzipell eigentlich immer machen bei DLs und so.

http://blog.mahe.at\" rel=\"external nofollow\">http://blog.mahe.at/wp-content/uploads/2007/06/88x31_1.jpg\" alt=\"88x31_1.jpg\">


Ja, diese Signatur dient zur Werbung!


Und dass ich meine Posts wiederfinde ...


bettmänn

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rainbow

Man kann eigentlich schon verklagt werden, wenn man einen Link auf eine andere Seite setzt. Der webmaster der anderen seite könnte einen auf Trafficanstieg verklagen. Wenn es dann noch nachgewiesen werden kann, dass die besucher von deiner seite kommen, dann biste ma Arsch.

legato



http://www.jendryschik.de/wsdev/einfuehrung/\" rel=\"external nofollow\">XHTML | http://www.css4you.de\" rel=\"external nofollow\">CSS | http://www.css4you.de/wslayout1/\" rel=\"external nofollow\">Tabellenloses Design | http://tut.php-q.net/\" rel=\"external nofollow\">PHP



bettmänn

richtig der scherz!
aber eigentlich kann es doch nur im sinne des webmasters sein wenn man auf die seite verlinkt, also ich wäre froh über jeden link zu meiner seite

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Leider sehen das manche Leute anders.
So kam es durch eine Werbung im Fernsehen mal zu einem Anstieg des Traffics auf einer HP, die mehrere Tausend Euro kostete, die der Betreiber der Seite nicht übrig hatte.
Man einigte sich seinerseits mit dem Fernsehsender, daß der Provider dafür kostenlos in der nächsten Sendung erwähnt wurde!

bettmänn

ich glaub ich weiß was du meinst:
meinst du reinzufällig: elton hatte bei elton.tv eine seite erwähnt (wegen irgendeiner liebesgeschichte), dadurch bekam die seite soviel traffic, das der webmaster eine woche mit 100000DM schulden da stand!

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bettmänn

hier mal ein gerichtsurteil: was meint ihr!!!
\\\"Download-Link\\\": Beschluss LG München I vom 22.04.1999, 9 HK O 6873/99
Verfahren über eine einstweilige Verfügung, die der Inhaber einer Marke gegen den Betreiber einer Website erwirken wollte, der auf dieser einen Link mit dieser Marke auf die Website eines anderen gesetzt hatte, auf der unter Verletzung der Marke des Klägers Software zum Download angeboten wurde; der Antrag wurde abgewiesen. Begründung: Der Link sei nicht \\\"im geschäftlichen Verkehr\\\" erfolgt und der Beklagte habe den Download nicht selber angeboten und keinen wirtschaftlichen Vorteil gehabt (Computer und Recht 1999, S.592)
http://www.flick-sass.de/links04.html\" rel=\"external nofollow\">(Darstellung Flick&Saß)

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